Mit der Einführung der neuen Behördensysteme ergeben sich zwei wesentliche Änderungen für alle Bürgerinnen und Bürger.
Aufgrund der technischen Umstellung werden bestehende Datenbestände neu aufgesetzt. Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:
Sämtliche bestehenden Zulassungen verlieren ihre Gültigkeit. Jedes Fahrzeug muss neu zugelassen werden. Die Neuzulassung erfolgt bei der zuständigen Zulassungsstelle (Magistratsdirektion für Stadtbetriebe bzw. Autohaus); die Halterdaten werden aus dem KPA übernommen.
Übergangsregelung: Bis zum Ablauf der Frist gelten bestehende Zulassungen vorläufig weiter – in dieser Zeit fährt niemand ohne gültige Zulassung. Nach Fristablauf sind ausschließlich neu zugelassene Fahrzeuge gültig; nicht neu zugelassene Fahrzeuge werden bei Kontrollen beanstandet (Verwaltungsstrafe, Kennzeichen ungültig).
Im Zuge der Systemumstellung wurden das Verwaltungsstrafregister sowie länger zurückliegende Straftaten aus dem Personenakt gelöscht. Aktuelle und laufende Verfahren bleiben davon unberührt.
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