ID ALR
Landespolizeidirektion Wien · Rechtskundiger Dienst
Behördliche Kundmachung
Kundmachung · Neue Online-Anträge

Kfz-Zulassung, Waffenbesitzkarte und Waffenpass – ab sofort online über die ID ALR

Die Landespolizeidirektion Wien gibt bekannt, dass die folgenden Anträge ab sofort digital über die ID ALR eingebracht und vom Rechtskundigen Dienst (RKD) bearbeitet werden. Diese Kundmachung erklärt Voraussetzungen, Ablauf, Gebühren und Rechtsfolgen.

Zu meinen Anträgen →
Antrag
Kfz-Zulassung
Gebühr 500 €
Sofort eine provisorische Zulassung für 3 Tage.
Antrag
Waffenbesitzkarte
Gebühr 5 600 €
Berechtigt zum Besitz von Schusswaffen. Unbefristet.
Antrag
Waffenpass
Gebühr 10 000 €
Berechtigt zum Führen von Schusswaffen. Unbefristet.
§ 1 · Allgemeines

Wer kann einen Antrag stellen?

Jede Person mit einer aktivierten ID ALR und einer hinterlegten Identität. Name und Geburtsdatum werden automatisch aus der Identität übernommen und können im Antrag nicht geändert werden.

Zuständige Behörde

Alle Anträge bearbeitet der Rechtskundige Dienst (RKD) der Landespolizeidirektion Wien. Der RKD kann einen Antrag genehmigen, ablehnen oder eine Rückfrage stellen.

Gebühren

Die Gebühren werden im Antrag angezeigt und im Spiel entrichtet. Der RKD vermerkt den Zahlungseingang am Antrag. Eine Genehmigung ersetzt nicht die Zahlung.

AntragGebührGültigkeit
Kfz-Zulassung500 €bis zur Abmeldung des Fahrzeugs
Waffenbesitzkarte (WBK)5 600 €unbefristet, bis zum Entzug
Waffenpass (WP)10 000 €unbefristet, bis zum Entzug

Benachrichtigung

Jede Nachricht des RKD – Rückfrage, Genehmigung oder Ablehnung – erscheint im ID-ALR-Postfach und im Verlauf des Antrags. Zusätzlich erhalten Sie einen Hinweis per Discord, sofern Ihr Discord-Konto verknüpft ist.

§ 2 · Kfz-Zulassung

Fahrzeuge können ab sofort jederzeit online zugelassen werden – unabhängig davon, ob die Zulassungsstelle der Stadtbetriebe oder ein Autohaus gerade im Dienst ist.

Das brauchen Sie

  • Vier Fotos des Fahrzeugs: vorne, hinten, links und rechts. Das Fahrzeug muss vollständig und gut erkennbar sein (max. 8 MB je Bild; große Bilder werden beim Hochladen automatisch verkleinert).
  • Marke, Modell und Farbe des Fahrzeugs.
  • Optional ein Wunschkennzeichen (2–12 Zeichen, Buchstaben A–Z, Ziffern und Bindestrich). Ist es bereits vergeben, teilt der RKD ein anderes zu.

So funktioniert es

  1. In der ID ALR unter „Anträge“ → „Kfz-Zulassung beantragen“ wählen.
  2. Fahrzeugdaten eintragen und die vier Fotos hochladen, dann absenden.
  3. Sofort erhalten Sie eine provisorische Zulassung als PDF – sie liegt unter „Dokumente“ und gilt 3 Tage. Mit ihr darf das Fahrzeug bis zur Entscheidung bewegt werden; bei Kontrollen ist sie vorzuweisen.
  4. Der RKD prüft den Antrag. Bei Unklarheiten kommt eine Rückfrage – antworten Sie direkt im Antrag.
  5. Nach der Genehmigung wird das Fahrzeug mit Kennzeichen (Wunschkennzeichen oder zugeteilt, z. B. W-12345) ins Kraftfahrregister eingetragen. Der Zulassungsbescheid mit QR-Prüfnummer erscheint unter „Dokumente“.
⚠
Wichtig

Typisierung und Pickerl bleiben bei SDS und Autohaus

Die Online-Zulassung ersetzt nicht die Typisierung und die wiederkehrende Begutachtung („Pickerl“). Diese sind weiterhin bei der Magistratsdirektion – Stadtbetriebe bzw. einem Autohaus durchzuführen.

  • Gleichzeitig sind höchstens drei offene Zulassungsanträge möglich.
  • Läuft die provisorische Zulassung ab, ohne dass der Antrag genehmigt wurde, gilt das Fahrzeug als nicht zugelassen.
§ 3 · Waffenbesitzkarte (WBK)

Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Besitz (Erwerb und Aufbewahrung) von Schusswaffen der gewählten Kategorie nach dem Waffengesetz. Sie berechtigt nicht zum Führen der Waffe in der Öffentlichkeit – dafür ist ein Waffenpass nötig.

Kategorien

KategorieUmfangBeispiele
BFaustfeuerwaffen, halbautomatische Schusswaffen, RepetierflintenPistole, Revolver
CSchusswaffen mit gezogenem LaufBüchse, Jagdgewehr
B + Cbeide Kategorien–

So funktioniert es

  1. Unter „Anträge“ → „Waffenbesitzkarte beantragen“ wählen.
  2. Kategorie auswählen; eine Begründung ist freiwillig, erleichtert aber die Prüfung.
  3. Der RKD prüft die Verlässlichkeit (insbesondere Vorstrafen und Waffenverbote) und entscheidet.
  4. Bei Genehmigung erhalten Sie die Waffenbesitzkarte als PDF mit QR-Prüfnummer unter „Dokumente“.

Pro Person ist eine Waffenbesitzkarte möglich – solange ein Antrag offen ist oder eine gültige WBK besteht, kann kein weiterer Antrag gestellt werden.

§ 4 · Waffenpass (WP)

Der Waffenpass berechtigt zum Führen von Schusswaffen, also zum Tragen in der Öffentlichkeit. Er wird nur bei nachgewiesenem Bedarf ausgestellt.

Begründung des Bedarfs (Pflicht)

Im Antrag ist zu begründen, warum Sie eine Waffe führen müssen (mindestens 10 Zeichen, besser ausführlich). Ein Bedarf liegt etwa vor bei einer besonderen Gefährdung, beruflichen Gründen (z. B. Werttransport, Sicherheitsdienst) oder ähnlich gewichtigen Umständen. Allgemeines Sicherheitsbedürfnis reicht in der Regel nicht.

So funktioniert es

  1. Unter „Anträge“ → „Waffenpass beantragen“ wählen.
  2. Kategorie wählen und den Bedarf begründen.
  3. Der RKD prüft Bedarf und Verlässlichkeit und entscheidet; bei Fragen kommt eine Rückfrage.
  4. Bei Genehmigung erhalten Sie den Waffenpass als PDF mit QR-Prüfnummer.

WBK oder Waffenpass?

WaffenbesitzkarteWaffenpass
ErlaubtBesitz und AufbewahrungFühren in der Öffentlichkeit
BegründungfreiwilligPflicht (Bedarf)
Gebühr5 600 €10 000 €
§ 5 · Verfahren, Status und Rechtsfolgen
StatusBedeutungWas ist zu tun?
EingereichtDer Antrag liegt beim RKD.Abwarten; bei Zulassungen gilt die provisorische Zulassung.
RückfrageDer RKD braucht weitere Angaben.Im Antrag antworten – danach geht er automatisch zurück an den RKD.
GenehmigtDas Dokument wurde ausgestellt.Unter „Dokumente“ abrufen; Gebühr entrichten, falls noch offen.
AbgelehntDer Antrag wurde mit Begründung abgelehnt.Begründung lesen; ein neuer Antrag ist möglich, wenn sich die Umstände geändert haben.
EntzogenEine WBK bzw. ein Waffenpass wurde entzogen.Das Dokument ist ungültig; Waffen sind abzugeben.

Entzug

Der RKD kann eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass jederzeit mit Begründung entziehen, etwa nach einer Verurteilung, bei Missbrauch oder wenn die Verlässlichkeit nicht mehr gegeben ist. Der Entzug wird sofort wirksam und ist auf der Prüfseite sichtbar.

§ 6 · Echtheitsprüfung
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Hinweis

Jedes Dokument ist prüfbar

Alle Bescheide und die provisorische Zulassung tragen eine Prüfnummer und einen QR-Code. Wer ihn scannt – etwa die Polizei bei einer Kontrolle – sieht sofort, ob das Dokument gültig, abgelaufen, abgelehnt oder entzogen ist. Gefälschte oder veränderte Dokumente fallen dadurch auf.

§ 7 · Häufige Fragen
Muss ich für die Zulassung trotzdem zur Zulassungsstelle?

Für die Zulassung selbst nicht – die läuft online. Für Typisierung und Pickerl schon: diese bleiben bei den Stadtbetrieben bzw. beim Autohaus.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Der RKD bearbeitet Anträge laufend. Bei Zulassungen sind Sie durch die provisorische Zulassung (3 Tage) in der Zwischenzeit abgesichert. Antworten Sie auf Rückfragen möglichst rasch.

Mein Wunschkennzeichen ist vergeben – was nun?

Der RKD trägt ein anderes Kennzeichen ein oder es wird automatisch eines zugeteilt. Sie finden es im Zulassungsbescheid.

Ich habe Vorstrafen – bekomme ich trotzdem eine Waffenbesitzkarte?

Vorstrafen werden bei der Prüfung der Verlässlichkeit berücksichtigt. Der RKD entscheidet im Einzelfall; eine automatische Ablehnung gibt es nicht.

Brauche ich für den Waffenpass zuerst eine Waffenbesitzkarte?

Sie können beide Anträge unabhängig stellen. Wer eine Waffe führen will, sollte sie in der Regel auch besitzen dürfen – stellen Sie daher am besten beide Anträge.

Wo finde ich meine Dokumente?

In der ID ALR unter „Dokumente“. Den Verlauf jedes Antrags samt Nachrichten des RKD sehen Sie unter „Anträge“.

Wie bezahle ich die Gebühr?

Die Gebühr wird im Spiel entrichtet. Der RKD vermerkt die Zahlung am Antrag; bei Fragen dazu meldet er sich im Postfach.

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