Die Landespolizeidirektion Wien gibt bekannt, dass die folgenden Anträge ab sofort digital über die ID ALR eingebracht und vom Rechtskundigen Dienst (RKD) bearbeitet werden. Diese Kundmachung erklärt Voraussetzungen, Ablauf, Gebühren und Rechtsfolgen.
Zu meinen Anträgen →Jede Person mit einer aktivierten ID ALR und einer hinterlegten Identität. Name und Geburtsdatum werden automatisch aus der Identität übernommen und können im Antrag nicht geändert werden.
Alle Anträge bearbeitet der Rechtskundige Dienst (RKD) der Landespolizeidirektion Wien. Der RKD kann einen Antrag genehmigen, ablehnen oder eine Rückfrage stellen.
Die Gebühren werden im Antrag angezeigt und im Spiel entrichtet. Der RKD vermerkt den Zahlungseingang am Antrag. Eine Genehmigung ersetzt nicht die Zahlung.
| Antrag | Gebühr | Gültigkeit |
|---|---|---|
| Kfz-Zulassung | 500 € | bis zur Abmeldung des Fahrzeugs |
| Waffenbesitzkarte (WBK) | 5 600 € | unbefristet, bis zum Entzug |
| Waffenpass (WP) | 10 000 € | unbefristet, bis zum Entzug |
Jede Nachricht des RKD – Rückfrage, Genehmigung oder Ablehnung – erscheint im ID-ALR-Postfach und im Verlauf des Antrags. Zusätzlich erhalten Sie einen Hinweis per Discord, sofern Ihr Discord-Konto verknüpft ist.
Fahrzeuge können ab sofort jederzeit online zugelassen werden – unabhängig davon, ob die Zulassungsstelle der Stadtbetriebe oder ein Autohaus gerade im Dienst ist.
Die Online-Zulassung ersetzt nicht die Typisierung und die wiederkehrende Begutachtung („Pickerl“). Diese sind weiterhin bei der Magistratsdirektion – Stadtbetriebe bzw. einem Autohaus durchzuführen.
Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Besitz (Erwerb und Aufbewahrung) von Schusswaffen der gewählten Kategorie nach dem Waffengesetz. Sie berechtigt nicht zum Führen der Waffe in der Öffentlichkeit – dafür ist ein Waffenpass nötig.
| Kategorie | Umfang | Beispiele |
|---|---|---|
| B | Faustfeuerwaffen, halbautomatische Schusswaffen, Repetierflinten | Pistole, Revolver |
| C | Schusswaffen mit gezogenem Lauf | Büchse, Jagdgewehr |
| B + C | beide Kategorien | – |
Pro Person ist eine Waffenbesitzkarte möglich – solange ein Antrag offen ist oder eine gültige WBK besteht, kann kein weiterer Antrag gestellt werden.
Der Waffenpass berechtigt zum Führen von Schusswaffen, also zum Tragen in der Öffentlichkeit. Er wird nur bei nachgewiesenem Bedarf ausgestellt.
Im Antrag ist zu begründen, warum Sie eine Waffe führen müssen (mindestens 10 Zeichen, besser ausführlich). Ein Bedarf liegt etwa vor bei einer besonderen Gefährdung, beruflichen Gründen (z. B. Werttransport, Sicherheitsdienst) oder ähnlich gewichtigen Umständen. Allgemeines Sicherheitsbedürfnis reicht in der Regel nicht.
| Waffenbesitzkarte | Waffenpass | |
|---|---|---|
| Erlaubt | Besitz und Aufbewahrung | Führen in der Öffentlichkeit |
| Begründung | freiwillig | Pflicht (Bedarf) |
| Gebühr | 5 600 € | 10 000 € |
| Status | Bedeutung | Was ist zu tun? |
|---|---|---|
| Eingereicht | Der Antrag liegt beim RKD. | Abwarten; bei Zulassungen gilt die provisorische Zulassung. |
| Rückfrage | Der RKD braucht weitere Angaben. | Im Antrag antworten – danach geht er automatisch zurück an den RKD. |
| Genehmigt | Das Dokument wurde ausgestellt. | Unter „Dokumente“ abrufen; Gebühr entrichten, falls noch offen. |
| Abgelehnt | Der Antrag wurde mit Begründung abgelehnt. | Begründung lesen; ein neuer Antrag ist möglich, wenn sich die Umstände geändert haben. |
| Entzogen | Eine WBK bzw. ein Waffenpass wurde entzogen. | Das Dokument ist ungültig; Waffen sind abzugeben. |
Der RKD kann eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass jederzeit mit Begründung entziehen, etwa nach einer Verurteilung, bei Missbrauch oder wenn die Verlässlichkeit nicht mehr gegeben ist. Der Entzug wird sofort wirksam und ist auf der Prüfseite sichtbar.
Alle Bescheide und die provisorische Zulassung tragen eine Prüfnummer und einen QR-Code. Wer ihn scannt – etwa die Polizei bei einer Kontrolle – sieht sofort, ob das Dokument gültig, abgelaufen, abgelehnt oder entzogen ist. Gefälschte oder veränderte Dokumente fallen dadurch auf.
Für die Zulassung selbst nicht – die läuft online. Für Typisierung und Pickerl schon: diese bleiben bei den Stadtbetrieben bzw. beim Autohaus.
Der RKD bearbeitet Anträge laufend. Bei Zulassungen sind Sie durch die provisorische Zulassung (3 Tage) in der Zwischenzeit abgesichert. Antworten Sie auf Rückfragen möglichst rasch.
Der RKD trägt ein anderes Kennzeichen ein oder es wird automatisch eines zugeteilt. Sie finden es im Zulassungsbescheid.
Vorstrafen werden bei der Prüfung der Verlässlichkeit berücksichtigt. Der RKD entscheidet im Einzelfall; eine automatische Ablehnung gibt es nicht.
Sie können beide Anträge unabhängig stellen. Wer eine Waffe führen will, sollte sie in der Regel auch besitzen dürfen – stellen Sie daher am besten beide Anträge.
In der ID ALR unter „Dokumente“. Den Verlauf jedes Antrags samt Nachrichten des RKD sehen Sie unter „Anträge“.
Die Gebühr wird im Spiel entrichtet. Der RKD vermerkt die Zahlung am Antrag; bei Fragen dazu meldet er sich im Postfach.
Rollenspiel‑Angebot. Teil des Roleplay‑Servers Austrian Life Reborn – ausschließlich zu Unterhaltungszwecken im Spiel. Alle Inhalte sind fiktiv. Kein amtliches Dokument.